Ergebnis/Beschluss:

1)    Die Ergebnisse des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Erlangen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2)    Die Leitlinien des Vergnügungsstättenkonzepts (Anlage 1) und das gesamtstätische Standortkonzept Erlangen (Anlage 2) werden als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Vergnügungsstättenkonzept dient damit als Grundlage für die künftige Steuerung von Vergnügungsstätten sowohl zur Beurteilung von einzelnen Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben als auch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung.

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Grille stellt den Antrag, den Bereich Felix-Klein-Straße aus dem gesamtstädtischen Gesamtkonzept herauszunehmen. Der Antrag wird mit 2 gegen 40 Stimmen abgelehnt.