Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Ergebnis/Beschluss:

1. Der Einführung eines Erlangen Passes im kombiniert nutzbaren Scheckkartenformat zur Nutzung für Teilhabeleistungen durch bedürftige Bürgerinnen und Bürger, aber auch gleichzeitig zur Internetgestützten Nutzung und Abrechnung für Bildungs- und Teilhabeleistungen wird zugestimmt. Die Einführung dieses Scheckkartensystem zum Jahreswechsel wird angestrebt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung der benötigten B+T-Software, sowie der benötigten Schnittstelle zur Prosoz-Fachsoftware durch KommunalBit zu veranlassen, wobei aus Sicht der Verwaltung das preislich günstigere und fachlich bessere Angebot der Fa. Syrcon bevorzugt wird. Der über die Softwarekosten hinausgehende Aufwand (Parametrierung und Schulungskosten), der aus dem städtischen Haushalt aufzubringen ist, ist durch die im HH bereitstehenden Sachmittel für den Erlangen-Pass gedeckt.

 

3. Den weiteren Verwaltungsvorschlägen zur Gestaltung und Nutzung des Erlangen Passes (Scheckkartenformat, Kreis der berechtigten Personen, Geltungsdauer, Zweitausgabe gegen Gebühr, Schwimmbadeintritt, Vereinheitlichung städtischer Vergünstigungen) wird zugestimmt.

 

4. Auch zur Frage von verbilligten ÖPNV Tickets für Erlangen Pass Inhaber soll es zunächst bei der bisherigen Lösung bleiben (nur verbilligte ÖPNV Abos). Zum Wunsch auf Abgabe verbilligter Einzelkarten oder Streifenkarten für Erlangen Pass Inhaber ist derzeit noch keine Entscheidungsreife gegeben, da tatsächliche und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten sowie finanzielle Konsequenzen der einzelnen diskutierten Vorschläge erst noch abgeklärt werden müssen. Eventuelle Umsetzungsvorschläge müssten jedoch von der Verwaltung spätestens zu den Haushaltsberatungen 2016 vorgelegt werden. Auch die Streifenkarten und/oder Einzelkarten sollten möglichst ab 01.01.2016 in den Bereich der Verbilligungen/Ermäßigungen miteinbezogen werden.

 

 


Protokollvermerk:

Die Vorsitzende Frau BMin Lender-Cassens stellt die Vorlage in der Form der bisherigen Begutachtungen durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss (Ergänzung der Ziffer 4 auf Antrag der SPD-Fraktion: Auch die Streifenkarten und/oder Einzelkarten sollten möglichst ab 01.01.2016 in den Bereich der Verbilligungen/Ermäßigungen miteinbezogen werden.) und des Kultur- und Freizeitausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses (Streichung der Ziffer 2) zur Abstimmung.