Protokollvermerk:

Frau Steinert-Neuwirth teilt mit, dass die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten keine Gebührenerstattung vorsieht. Das Rechtsamt der Stadt Erlangen prüft derzeit, ob die Stadt Erlangen verpflichtet ist, die Gebühren zu erstatten. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Alle Eltern, die sich bezüglich einer Gebührenerstattung an die Stadt Erlangen gewendet haben, wurden ausführlich informiert. Es wurde mitgeteilt, dass zunächst Dauer und Intensität des Streikes abgewartet wird und danach eine endgültige Klärung erfolgt. Insofern ist die Behandlung des Antrages der Erlanger Linke in der heutigen Sitzung nicht dringlich.

Die Dringlichkeit des Antrages wird mit 3 gegen 43 Stimmen abgelehnt. Der Antrag wird, wie von der Verwaltung vorgesehen, nach Beendigung des Streiks gemäß § 28 der Geschäftsordnung in die Gremien eingebracht und behandelt.