Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Ermächtigung des Stadtrats vom 30.04.2015 zum Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit den Erlanger Stadtwerken erfolgt unter der Maßgabe, dass in § 1 des Vertrages auch ein niedrigerer Baukostenzuschuss vereinbart werden kann, wenn dieser ausreichend ist, um die höchstmögliche Förderung für Schulschwimmstätten zu erhalten.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beantragt, dass sich die Stadt Erlangen ein preislimitiertes Rückkaufsrecht einräumen lassen soll. Der Antrag wird mit 1 gegen 46 Stimmen abgelehnt.