Sitzung: 12.05.2015 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 31/052/2015
Ergebnis/Beschluss:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Berechnungen des LfU für
die Pfarrstraße in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, Immissionsberechnungen für die Henkestraße zwischen
Nürnberger Straße und Schuhstraße, für den Straßenzug
Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße und die Neue Straße einzuholen.
- Die
Ergebnisse sind im Jahr 2015 zur erneuten Beratung in den Stadtrat
einzubringen. Im Falle von Grenzwertüberschreitungen sind auch diese
Ergebnisse in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen und sind
Vorschläge zum Umgang mit den Grenzwertüberschreitungen zu erarbeiten.
- Die
Stadt Erlangen wird keine NO2-Messstation für die Pfarrstraße
beschaffen und betreiben. Anschaffungskosten von 40.000 € und 5.000 €
jährliche Unterhaltskosten werden nicht in den Haushalt des Jahres 2015 oder
in folgende eingestellt.
- Tempo
30 mit stationärer Überwachung ist lufthygienisch in der Pfarrstraße nicht
zielführend und wird nicht eingeführt.
- Ein
LKW-Verbot bei Überschreitung der Grenzwerte in Nürnberg
(Von-der-Tann-Straße) wird in der Pfarrstraße nicht eingerichtet.
Der Antrag der Fraktion erlanger linke Nr. 124/2014 ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Der Vorsitzende fasst die Änderungsanträge der StR Dr. Richter und Pöhlmann zusammen:
„Die Stadt Erlangen fordert das Landesamt für Umweltschutz auf, während der derzeitigen Sperrung der Martinsbühler Straße in der Pfarrstraße Messungen durchzuführen und hierüber im UVPA zu berichten“.
Diese Änderung wird jeweils einstimmig angenommen.