Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Berechnungen des LfU für die Pfarrstraße in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, Immissionsberechnungen für die Henkestraße zwischen Nürnberger Straße und Schuhstraße, für den Straßenzug Goethestraße-Heuwaagstraße-Hauptstraße und die Neue Straße einzuholen.
  3. Die Ergebnisse sind im Jahr 2015 zur erneuten Beratung in den Stadtrat einzubringen. Im Falle von Grenzwertüberschreitungen sind auch diese Ergebnisse in den Verkehrsentwicklungsplan-Prozess einzubringen und sind Vorschläge zum Umgang mit den Grenzwertüberschreitungen zu erarbeiten.
  4. Die Stadt Erlangen wird keine NO2-Messstation für die Pfarrstraße beschaffen und betreiben. Anschaffungskosten von 40.000 € und 5.000 € jährliche Unterhaltskosten werden nicht in den Haushalt des Jahres 2015 oder in folgende eingestellt.
  5. Tempo 30 mit stationärer Überwachung ist lufthygienisch in der Pfarrstraße nicht zielführend und wird nicht eingeführt.
  6. Ein LKW-Verbot bei Überschreitung der Grenzwerte in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) wird in der Pfarrstraße nicht eingerichtet.

 

Der Antrag der Fraktion erlanger linke Nr. 124/2014 ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Der Vorsitzende fasst die Änderungsanträge der StR Dr. Richter und Pöhlmann zusammen:

„Die Stadt Erlangen fordert das Landesamt für Umweltschutz auf, während der derzeitigen Sperrung der Martinsbühler Straße in der Pfarrstraße Messungen durchzuführen und hierüber im UVPA zu berichten“.

Diese Änderung wird jeweils einstimmig angenommen.