Sitzung: 26.03.2015 Stadtrat
Antrag: Dringlichkeitsantrag zum StR 26.03.2015: Keine Abschiebung ohne Ankündigung
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Ergebnis/Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Dringlichkeitsantrag der Erlanger Linke Nr. 052/2015 ist damit behandelt.
Protokollvermerk:
Die Dringlichkeit des Antrages wird einstimmig anerkannt.
Frau berufsm. StRin Wüstner führt zum Antrag der Erlanger Linke aus, dass der
Stadtrat den Oberbürgermeister bitten kann, dafür zu sorgen, dass Flüchtlinge
nicht ohne vorherige Ankündigung abgeschoben werden. Sie weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass der Oberbürgermeister sowie die gesamte
Verwaltung hier im übertragenen Wirkungskreis tätig werden und an das Schreiben
des Innenministeriums gebunden sind. Das Schreiben ist nicht – wie im Antrag
der Erlanger Linke ausgeführt – rechtswidrig. Abschiebungen müssen nach den
gesetzlichen Bestimmungen angedroht werden. Bei einem unbegründeten Asylantrag
besteht nach dem Asylverfahrensgesetz eine Ausreisefrist von einer Woche.
Aufgrund der Erfahrungen ist diese Frist länger. Die Stadt Erlangen berät die
Betroffenen und gibt ausreichend Zeit für eine freiwillige Ausreise. Wenn
Rechtsmittel eingelegt werden oder Zweifel an der Reisefähigkeit bestehen,
kommt es zu keiner Abschiebung. Jeder Einzelfall wird genau geprüft. Es wird
versucht, gemeinsam mit den Betroffenen adäquate Lösungen zu finden.
Auf Antrag von Herrn StR Pöhlmann werden folgende
Ausführungen von Oberbürgermeister Dr. Janik in das Protokoll aufgenommen:
„Die Stadt Erlangen nutzt all ihre Spielräume aus, die leider durch das
Schreiben des Innenministeriums deutlich eingeschränkt werden. Dies wird
politisch für falsch gehalten. Hier muss die Auseinandersetzung geführt
werden.“
Herr StR Winkler stellt den Antrag, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag der Erlanger Linke damit als behandelt zu betrachten. Der Antrag wird einstimmig / mit 46 gegen 0 Stimmen angenommen.