Antrag: Dringlichkeitsantrag zum StR 26.03.2015: Keine Abschiebung ohne Ankündigung

Zusatz: Tischauflage

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Dringlichkeitsantrag der Erlanger Linke Nr. 052/2015 ist damit behandelt.


Protokollvermerk:

Die Dringlichkeit des Antrages wird einstimmig anerkannt.
Frau berufsm. StRin Wüstner führt zum Antrag der Erlanger Linke aus, dass der Stadtrat den Oberbürgermeister bitten kann, dafür zu sorgen, dass Flüchtlinge nicht ohne vorherige Ankündigung abgeschoben werden. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Oberbürgermeister sowie die gesamte Verwaltung hier im übertragenen Wirkungskreis tätig werden und an das Schreiben des Innenministeriums gebunden sind. Das Schreiben ist nicht – wie im Antrag der Erlanger Linke ausgeführt – rechtswidrig. Abschiebungen müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen angedroht werden. Bei einem unbegründeten Asylantrag besteht nach dem Asylverfahrensgesetz eine Ausreisefrist von einer Woche. Aufgrund der Erfahrungen ist diese Frist länger. Die Stadt Erlangen berät die Betroffenen und gibt ausreichend Zeit für eine freiwillige Ausreise. Wenn Rechtsmittel eingelegt werden oder Zweifel an der Reisefähigkeit bestehen, kommt es zu keiner Abschiebung. Jeder Einzelfall wird genau geprüft. Es wird versucht, gemeinsam mit den Betroffenen adäquate Lösungen zu finden.

Auf Antrag von Herrn StR Pöhlmann werden folgende Ausführungen von Oberbürgermeister Dr. Janik in das Protokoll aufgenommen:
„Die Stadt Erlangen nutzt all ihre Spielräume aus, die leider durch das Schreiben des Innenministeriums deutlich eingeschränkt werden. Dies wird politisch für falsch gehalten. Hier muss die Auseinandersetzung geführt werden.“

Herr StR Winkler stellt den Antrag, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den Antrag der Erlanger Linke damit als behandelt zu betrachten. Der Antrag wird einstimmig / mit 46 gegen 0 Stimmen angenommen.