Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Für das Gebiet zwischen Nordgrenze des Grundstücks Flst. Nr. 1649/3 - Gemarkung Erlangen -, Nägelsbachstraße, Nord- und Westgrenze des Grundstücks Flst. Nr. 1651/6 - Gemarkung Erlangen -, Werner-von-Siemens-Straße und Güterbahnhofstraße ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.