Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

2.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. D 463 – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Herausgenommen werden das Grundstück Flst.-Nr. 199/6 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 180, 199/8, 201/1, 203, 204, 205, 206, 207, 210, 210/2, 211, 212, 214, 239, 239/2 und 241 der Gemarkung Großdechsendorf. Hinzu kommt als externe Ausgleichsfläche eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 205 der Gemarkung Hüttendorf.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.03.2015 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.