Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Anlage 2 – Vergabebefugnisse, Buchstabe 1 f der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen wird wie folgt gefasst:

Aufträge dürfen im Rahmen ihres Zwecks um bis zu 20% der Vergabesumme max. jedoch bis 200.000 Euro ohne erneuten Beschluss des Stadtrats oder Ausschusses erweitert werden. Dieser Rahmen kann um jeweils weitere 20 % der ursprünglichen Vergabesumme max. jedoch um 200.000 Euro erweitert werden. Die Zuständigkeit für die Erweiterung richtet sich nach der zu erwartenden Gesamtauftragssumme. Dasselbe gilt für ursprünglich nicht im Fachausschuss beschlossene Aufträge, die durch Auftragserweiterung ein Gesamtvolumen in Höhe der Vergabebefugnis des Fachausschusses erreichen.