Sitzung: 23.10.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0
Vorlage: 611/009/2014
Ergebnis/Beschluss:
1. Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten soll ein Anteil von 25 % der neu zu schaffenden Wohnbauflächen für Geschosswohnungsbau für den geförderten Mietwohnungsbau gesichert werden, wenn das Baugebiet mindestens 24 Geschosswohnungen umfasst.
- Das Ziel soll wie folgt erreicht werden:
a)
Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für
Geschosswohnungsbau sollen in den Kaufverträgen Bindungen für den Käufer
entsprechend Ziff. 1 vereinbart werden.
b)
Beim Abschluss von bebauungsplanbegleitenden
Städtebaulichen Verträgen sollen Regelungen entsprechend Ziff. 1 vereinbart
werden, wenn die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen
sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 BauGB).
c)
Bei Baugebieten, die nicht im Eigentum der Stadt
sind bzw. für die kein Städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, sollen
grundsätzlich im Bebauungsplan Flächen festgesetzt werden, auf denen nur
Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB).
Protokollvermerk:
Die Erlanger Linke stellt folgende Anträge (Antrag Nr. 247/2014):
a) Es sollen mindestens 25%
Sozialwohnungen vorgeschrieben werden.
Der Antrag wird mit 6 gegen 43 Stimmen abgelehnt.
b) die Quote
für sozialen Wohnungsbau soll auch in den Bebauungsplänen zum Siemens – Campus
festgelegt werden.
Der Antrag wird mit 3 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
c) Es wird
geprüft, wie die Quote auch bei Sanierung/Aufstockung im Wohnungsbestand
durchgesetzt werden kann.
Der Antrag wird mit 2 gegen 47 Stimmen abgelehnt.