Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Stadt Erlangen beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB. Diese sind Voraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm „Soziale Stadt“ und ggf. zur Festlegung als Sanierungsgebiet. Das Untersuchungsgebiet ist in der Anlage dargestellt. Laut § 141 Abs. 3 BauGB leitet die Gemeinde die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.