Sitzung: 14.10.2014 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 610.3/004/2014
Ergebnis/Beschluss:
Die Stadt Erlangen beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB. Diese sind Voraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm „Soziale Stadt“ und ggf. zur Festlegung als Sanierungsgebiet. Das Untersuchungsgebiet ist in der Anlage dargestellt. Laut § 141 Abs. 3 BauGB leitet die Gemeinde die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ein. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.