Ergebnis/Beschluss:

Die Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wird nach der Neuregelung des Art. 27 BayKiBiG ab 01.11.2014 von bisher zwei Drittel auf zukünftig 80 % der zuweisungsfähigen Kosten erhöht. Es werden keine Überhangkosten übernommen.

 

Eine positive Begutachtung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss steht dabei unter dem Vorbehalt einer ebenfalls positiven Begutachtung im Jugendhilfeausschuss.

 

Die schriftliche Anfrage der Erlanger Linke 13-2/021/2014 zur 80% Förderung beim Bau von Kindertagesstätten ist damit beantwortet.