Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Straße / B4 wird gemäß Anlage mit Zeichen 625-21 StVO

(Richtungstafeln in Kurven) versehen.

Der SPD-Fraktionsantrag 086/2014 vom 03.06.2014 ist damit abschließend bearbeitet.