Ergebnis:

verwiesen


Protokollvermerk:

Herr Tuczek erklärt, dass ein Baueilverfahren angestrebt ist. Dieses Verfahren dauert ca. fünf Monate. Die Fertigstellung des Projektes ist für das 2. Quartal 2017 geplant.

Von der Regierung sind derzeit ca. 2,1 Mio € FAG und vom Staatsministerium aus den Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ ca. 5,4 Mio € zu erwarten.

Herr Beck merkt an, dass ihm ein Energiekonzept fehle und möchte wissen, ob Passivhausstandards erreichbar sind. Außerdem bittet er um Mitteilung inwieweit die Kosten von 14 Mio. € bzw. 6 Mio. verbindlich sind. Herr Tuczek erklärt, dass ein Energiekonzept erst möglich ist, wenn die Haustechniker beteiligt sind. Eine Realisierung als Passivhaus ist kaum möglich, jedoch viel Wert auf Dämmung gelegt wird. Ein detailliertes Energiekonzept wird bei Vorlage des Entwurfs vorgestellt.

Herr Wening kritisiert die späte Einreichung der Vorlage am 29.09.2014. Es besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der Finanzierung. Der städtischen Finanzierungsanteil  sollte auf 4 oder 5 Mio. € begrenzt werden. Er beantragt die Vorlage in den Stadtrat zu verweisen.

Herr von Pierer befürwortet das Konzept einer Spitzen- und Schulsporthalle mit den Möglichkeiten anderer Nutzung wie z.B. Konzerten. Er stimmt dem Verweis an den Stadtrat zu und bittet gleichzeitig um eine zügige Vorgehensweise um den Nutzungsbeginn nicht zu verzögern.

Auch Herr Schulz möchte die Finanzierungskosten der Stadt  von 6 Mio. € durch Sponsoren senken und sieht noch Nachbesserungsbedarf für den Schulsport.

Frau Niclas weist daraufhin, dass am 23.10.2014 eine Beschlussfassung unbedingt erforderlich ist um die Bezuschussung fristgerecht beantragen zu können. Auch bei der Finanzierung und Sponsorengewinnung kann man dann vorankommen.
Frau Bailey vertritt die Auffassung, dass die Zahlen rechnerisch nicht klar und nachvollziehbar sind. Sie bittet nochmal nach zu rechnen und zu korrigieren. Die Vorlage sollte bis zur Stadtratssitzung überarbeitet werden.

Herr Tuzcek merkt an, dass nur mit einem Beschluss des Stadtrates die Zuschüsse beantragt werden können und auch auf andere Nutzer oder Sponsoren zugegangen werden kann. Er zeigt die geplante Vorgehensweise auf.
Bis Ende Oktober 2014 wird ein abgespeckter Antrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Der vollständige Zuschussantrag mit Entwurf muss der Regierung bis April 2015 vorliegen. Mit der Erteilung des Bescheides kann dann voraussichtlich im Juni 2015 gerechnet werden. Der Förderantrag für das Programm Soziale Stadt ist bis 31.12.2014 abzugeben.

 

Der Sportbeirat empfiehlt die Vorlage einstimmig, 14:0 Stimmen.