Ergebnis/Beschluss:

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)        Ortsstraßen

Widmungen

Erlangen – Alterlangen

1.    Parkplatz Damaschkestraße,
von der Damaschkestraße bis zum westlichen Ausbauende des Parkplatzes
Länge 32 m / Anlage A.1.1 und A.1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen – Innenstadt

1.    Bahnhofplatz,
Erweiterung der Widmung auf Bahngrundstück zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten
Anlagen A.2.1 und 2.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

 

Erlangen – Röthelheimpark

1.    Peter-Zink-Weg
vom Petra-Kelly-Weg bis zum nördlichen Ausbauende der beiden Wendehammer
Länge 250 m / Anlage A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Peter-Zink-Weges

2.    Petra-Kelly-Weg,
von der Willy-Brand-Straße bis zur Ludwig-Erhard-Straße
Länge 700 m / Anlage A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Petra-Kelly-Weges
Widmungsbeschränkung: Fußweg, Zufahrt zum Be- und Entladen sowie Radfahrer frei!

Erlangen – Dechsendorf

1.    Angerleite,
von der Waldseestraße bis zum südlichen Ende Fl-Nr. 417/45
Länge 39 m / Anlage A.5.1 und A.5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung

 

B) beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Südstadt

1.    Geh- und Radweg zur Bushaltestelle am Preußensteg
vom Preußensteg bis zur Bushaltestelle an der Äußeren Nürnberger Straße
Länge 60 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Bruck

1.    Geh- und Radweg an der Pommernstraße,
von der Thüringer Straße bis zur Pommernstraße
Länge 213 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

2.    Geh- und Radweg am Bachgraben,
7 m westl. der Westgrenze Fl.Nr. 663 und Verbindungsweg nach Norden bis Zug-Nr. 34
Länge 290 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Innenstadt

1.    Bahnhofplatz,
Widmung des Bahnhofplatzes
Länge 26 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

Erlangen - Dechsendorf

1.    Fuß- und Radweg zwischen Eisvogel- und Lerchenstraße,
von der Eisvogelstraße bis zur Lerchenstraße
Länge 71 m / Anlage B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.