Ergebnis/Beschluss:

 

1.    Die Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat (Entwurf vom 30.07.2014, Anlage 1) wird beschlossen.

2.    Der Antrag Nr. 066/2014 der Erlanger Linken vom 29.04.2014 ist damit bearbeitet.

 

 


Protokollvermerk:

Es werden folgende Änderungsanträge zur Geschäftsordnung behandelt:

 

Antrag der Erlanger Linke Nr. 131/2014 zu §35 Abstimmung

a) auf Antrag eines Zehntel des Stadtrates findet eine namentliche Abstimmung statt (bisher ein Drittel).

Beschluss des Stadtrates: mit 4 gegen 44 Stimmen abgelehnt

b) Auf Antrag wird getrennt nach Fraktionen bzw. Gruppen ausgezählt.

Beschluss des Stadtrates: mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt

c) Im Interesse älterer oder schwerhöriger StadträtInnen und Zuhörer sorgt vor jeder Abstimmung oder Frage, auf die StadträtInnen reagieren sollen, ein akustisches Signal für Aufmerksamkeit. Wenn erforderlich, wird nach dem Signal für Ruhe gesorgt.

Beschluss des Stadtrates: mit 4 gegen 44 Stimmen abgelehnt

 

Antrag der Erlanger Linke Nr. 131/2014 zu §23 Bürgerversammlungen

a) Stadtteilbürgerversammlungen in Orten ohne Ortsbeirat und die Bürgerinnenversammlung finden einmal im Jahr statt.

Beschluss des Stadtrates: mit 4 gegen 44 Stimmen abgelehnt

b) Die Gesamtstadtbürgerversammlung findet 2 mal im Jahr statt.

Beschluss des Stadtrates: mit 3 gegen 45 Stimmen abgelehnt

 

Antrag der Erlanger Linke Nr. 131/2014 zu §22 nichtöffentliche Sitzungen

§22 wird um den Satz ergänzt: Die Rechte des Personalrates nach dem Personalvertretungsgesetz bleiben unberührt.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt zu, dass die bisherige Praxis beibehalten wird.

 

Frau StRin Kopper stellt zu § 17 Stellvertretung den Antrag, Absatz 1 nach Satz 1 wie folgt zu ergänzen: „Für den Fall der weiteren Verhinderung vertreten die Fraktionsvorsitzenden bzw. bei deren Verhinderung die Stadtratsmitglieder in der Reihenfolge der Fraktionsstärke.“
Frau berufsm. StRin Wüstner weist darauf hin, dass eine diesbezügliche Regelung bereits in der Konstituierenden Sitzung des Stadtrates getroffen wurde. Frau StRin Kopper hält daraufhin den Antrag nicht aufrecht. Sie bittet darum, im Ältestenrat die Handhabung der Vertretungen zu diskutieren.

 

Auf Nachfrage von Frau StRin Bailey zu § 27 Einladung sagt der Vorsitzende OBM Dr. Janik zu, dass die Verwaltung versuchen wird, die Sitzungseinladungen bereits am Mittwoch vor den Sitzungen online zur Verfügung zu stellen.