Sitzung: 23.09.2014 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 611/009/2014
Ergebnis/Beschluss:
1. Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten soll ein Anteil von 25 % der neu zu schaffenden Wohnbauflächen für Geschosswohnungsbau für den geförderten Mietwohnungsbau gesichert werden, wenn das Baugebiet mindestens 24 Geschosswohnungen umfasst.
- Das Ziel soll wie folgt erreicht werden:
a)
Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für
Geschosswohnungsbau sollen in den Kaufverträgen Bindungen für den Käufer
entsprechend Ziff. 1 vereinbart werden.
b)
Beim Abschluss von bebauungsplanbegleitenden
Städtebaulichen Verträgen sollen Regelungen entsprechend Ziff. 1 vereinbart
werden, wenn die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen
sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 BauGB).
c)
Bei Baugebieten, die nicht im Eigentum der Stadt
sind bzw. für die kein Städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, sollen
grundsätzlich im Bebauungsplan Flächen festgesetzt werden, auf denen nur
Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB).