Zusatz: - Protokollvermerk

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ergebnis:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

Frau Stadträtin Hartwig regt an, von der Dyskalkulie betroffenen Kindern und Jugendlichen auch dann eine Therapie zu ermöglichen, wenn keine seelische Behinderung vorliegt, bzw. droht. Die Verwaltung des Jugendamtes erklärt hierzu, dass dieses nicht durch das SGB VIII abgedeckt ist und in soweit nur eine rein freiwillige Leistung in Frage käme.

Herr Dr. Rossmeissl sagt zu, in einem entsprechenden Schreiben an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, das Thema aufzugreifen. Eine Kopie dieses Schreibens soll an den Bayerischen Städtetag gerichtet werden.