Ergebnis/Beschluss:

Für den Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet 411 wird folgendes festgelegt:

 

  1. Das Baugebiet wird als Energie-Plus-Siedlung erstellt. Die zum Erreichen dieses Zieles erforderlichen Vorgaben (siehe Anlage 1 u. 2) werden im Kaufvertrag verbindlich festgelegt. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist von den Käufern eine städtische Energieberatung wahrzunehmen, die vom Umweltamt kostenfrei angeboten wird.

 

  1. Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser werden direkt an private Enderwerber verkauft. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt nach dem Punktekatalog in Anlage 3, soweit mehrere Bewerbungen für ein Grundstück vorliegen. Bei mangelnder Nachfrage der privaten Enderwerber an einem Direktverkauf können die Reihenhausgrundstücke auch an Bauträger verkauft werden.

 

  1. Die Geschosswohnungsbaugrundstücke G1 bis G5 (Anlage 4) werden zum Verkauf an Bauträger ausgeschrieben.

 

  1. Auf den Geschosswohnungsbaugrundstücken G1, G2 und G3 soll geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden (EOF-Förderung).

 

      Alternativ:

  1. A) Die Wärmeversorgung der Geschosswohnungsbauten G1, G2 und G3 erfolgt über ein durch die ESTW betriebenes Blockheizkraftwerk, das in eines der Gebäude zu integrieren ist. Die drei Grundstücke werden an denselben Bauträger verkauft, in den Kaufvertrag wird ein Anschluss- und Benutzungszwang aufgenommen.

 

5.   B) Zu der Wärmeversorgungsart der Geschosswohnungsbauten G1, G2 und G3 werden keine Vorgaben gemacht, sie bleibt den Käufern überlassen.

 

  1. Die Grundstücke G4 und G5 G6 und G7 sind für freifinanzierte Miet- oder Eigentumswohnungen vorgesehen.

 

  1. Für Baugruppen werden die Geschosswohnungsbaugrundstücke G6 und G7 G4 und G5 für zwei Jahre reserviert (siehe Vermarktungskonzept Anlage 4). Neben dem Punktekatalog gelten für die Bewerberauswahl auch etwaige besondere soziale Aspekte der Baugruppenprojekte. Sofern sich innerhalb der Reservierungsfrist keine Baugruppen bewerben, werden die Grund-stücke an Bauträger verkauft.

 

  1. Die Verkaufspreise liegen zwischen 285,00 €/m² und 360,00 €/m² (erschließungsbeitragsfrei und KAG-pflichtig). Der jeweilige Grundstückspreis ergibt sich aus Anlage 5.

 

  1. Die Grundstücke sind innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages bzw. ab Fertigstellung der Erschließung bezugsfertig zu bebauen. Für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie für Baugruppengrundstücke besteht eine Selbstbezugsverpflichtung. Diese gilt nur als erfüllt, wenn alle in der Bewerbung angegebenen Personen in das neu errichtete Wohngebäude einziehen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen steht der Stadt ein Rückkaufsrecht zu. Alternativ kann eine Abstandszahlung von 5 % des Grundstückskaufpreises erhoben werden.

 

 


Protokollvermerk:

Die Änderungen des Antrags im UVPA werden übernommen.

Zusätzlich wird festgelegt, dass bei Punktgleichheit von Bewerbern (siehe Nr. 2 des Antrags) die höhere Punktzahl im Bereich „Familiensituation“ ausschlaggebend ist.