Ergebnis/Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg.

 

Der Stadtrat beschließt den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung (siehe Anlage).