Sitzung: 26.06.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: 511/001/2014
Ergebnis/Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung (siehe Anlage).