Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Für den Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet 411 wird folgendes festgelegt:

 

  1. Das Baugebiet wird als Energie-Plus-Siedlung erstellt. Die zum Erreichen dieses Zieles erforderlichen Vorgaben (siehe Anlage 1 u. 2) werden im Kaufvertrag verbindlich festgelegt. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist von den Käufern eine städtische Energieberatung wahrzunehmen, die vom Umweltamt kostenfrei angeboten wird.

 

  1. Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser werden direkt an private Enderwerber verkauft. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt nach dem Punktekatalog in Anlage 3, soweit mehrere Bewerbungen für ein Grundstück vorliegen. Bei mangelnder Nachfrage der privaten Enderwerber an einem Direktverkauf können die Reihenhausgrundstücke auch an Bauträger verkauft werden.

 

  1. Die Geschosswohnungsbaugrundstücke G1 bis G5 (Anlage 4) werden zum Verkauf an Bauträger ausgeschrieben.

 

  1. Auf den Geschosswohnungsbaugrundstücken G1, G2 und G3 soll geförderter Mietwoh-
    nungsbau realisiert werden (EOF-Förderung).

 

      Alternativ:

  1. A) Die Wärmeversorgung der Geschosswohnungsbauten G1, G2 und G3 erfolgt über ein
         durch die ESTW betriebenes Blockheizkraftwerk, das in eines der Gebäude zu integrie-
         ren ist. Die drei Grundstücke werden an denselben Bauträger verkauft, in den Kaufver-
         trag wird ein Anschluss- und Benutzungszwang aufgenommen.

 

5.   B) Zu der Wärmeversorgungsart der Geschosswohnungsbauten G1, G2 und G3 werden
           keine Vorgaben gemacht, sie bleibt den Käufern überlassen.

 

  1. Die Grundstücke G4 und G5  G6 und G7 sind für freifinanzierte Miet- oder Eigentumswohnungen vorgesehen.

 

  1. Für Baugruppen werden die Geschosswohnungsbaugrundstücke G6 und G7 G4 und G5 für zwei Jahre reserviert (siehe Vermarktungskonzept Anlage 4). Neben dem Punktekatalog gelten für die Bewerberauswahl auch etwaige besondere soziale Aspekte der Baugruppenprojekte. Sofern sich innerhalb der Reservierungsfrist keine Baugruppen bewerben, werden die Grund-stücke an Bauträger verkauft.

 

  1. Die Verkaufspreise liegen zwischen 285,00 €/m² und 360,00 €/m² (erschließungsbeitragsfrei und KAG-pflichtig). Der jeweilige Grundstückspreis ergibt sich aus Anlage 5.

 

  1. Die Grundstücke sind innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages bzw. ab Fertigstellung der Erschließung bezugsfertig zu bebauen. Für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie für Baugruppengrundstücke besteht eine Selbstbezugsverpflichtung. Diese gilt nur als erfüllt, wenn alle in der Bewerbung angegebenen Personen in das neu errichtete Wohngebäude einziehen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen steht der Stadt ein Rückkaufsrecht zu. Alternativ kann eine Abstandszahlung von 5 % des Grundstückskaufpreises erhoben werden.

 


Protokollvermerk:

Der Ausschuss stimmt über die beiden Alternativen zu Nummer 5. separat wie folgt ab:

 

Der Alternative A wird mit     14   :   0   Stimmen     zugestimmt.

 

Die Alternative B wird mit      14   :   0   Stimmen     abgelehnt.

 

 

Herr Stadtrat Höppel beantragt, die Grundstücke G6 und G7 mit den Grundstücken G4 und G5 zu tauschen.

Diesem Antrag wird mit    10   :   4   Stimmen     zugestimmt.

 

 

Frau Stadträtin Traub-Eichhorn beantragt eine Selbstbenutzungsverpflichtung der Käufer für die Dauer von 10 Jahren mit Ausnahmemöglichkeit bei nachgewiesenen Gründen im Kaufvertrag der Grundstücke aufzunehmen.

Diesem Antrag wird mit    10   :   4   Stimmen     zugestimmt.