Ergebnis/Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 381 der Stadt Erlangen – Südwestlich Eltersdorfer Straße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 11.03.2014 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Auslegung soll erst begonnen werden, wenn der Städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.