Ergebnis/Beschluss:

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

 

Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan 2014 in der vorgelegten Form (siehe Anlagen) als Handlungsgrundlage von KommunalBIT.