Sitzung: 05.05.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 21
Vorlage: 11/004/2014
Ergebnis/Beschluss:
1.
Der
Geschäftsbereich der/des zweiten weiteren ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
Bürgermeisters (BM III) umfasst die Aufgaben des Referates V gemäß TOP 5 „Referatsneugliederung 2014“.
2.
Die
Aufgabenwahrnehmung wird entsprechend Besoldungsgruppe B 5 BayBesG entschädigt.
3.
Für die
Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke wird den bisherigen
Regelungen entsprechend eine Pauschalvergütung für 200 km gemäß Bayerischem
Reisekostengesetz (BayRKG) festgelegt.
4.
Die
Wahlhandlung erfolgt in der Stadtratssitzung am 05.05.2014.