Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 21

Ergebnis/Beschluss:

1.    Der Geschäftsbereich der/des zweiten weiteren ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
Bürgermeisters (BM III) umfasst die Aufgaben des Referates V gemäß TOP 5  „Referatsneugliederung 2014“.

2.    Die Aufgabenwahrnehmung wird entsprechend Besoldungsgruppe B 5 BayBesG entschädigt.

3.     Für die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke wird den bisherigen Regelungen entsprechend eine Pauschalvergütung für 200 km gemäß Bayerischem Reisekostengesetz (BayRKG) festgelegt.

4.     Die Wahlhandlung erfolgt in der Stadtratssitzung am 05.05.2014.