Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 21

Ergebnis/Beschluss:

Die bisherige Geschäftsverteilung des OBM-Geschäftsbereichs und der städtischen Referate gilt mit den im Sachbericht dargestellten Änderungen fort.

 


Protokollvermerk:

 

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, FDP-Fraktion und Grüne Liste Fraktion Nr. 069/2014 zur Geschäftsverteilung wird wie folgt behandelt:

 

„Hiermit stellen wir zur Geschäftsverteilung folgende Anträge.
Diese Veränderungen gelten ab Beschlussfassung:

 

1.    Brand- und Katastrophenschutz (37) wird OBM/ZV zugeordnet.

2.    Umweltamt (31), Sportamt (52) und Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz (39) werden Ref. I/BM II zugeordnet. Die Referatsbezeichnung lautet Umwelt, Energie, Gesundheit und Sport

3.    Datenschutz (DS) wird Ref. III zugeordnet. Die Referatsbezeichnung lautet Recht und Ordnung.

4.    Schulverwaltungsamt (40) und städtische Schulen werden Ref. IV zugeordnet. Die Referatsbezeichnung lautet Bildung, Kultur und Jugend. Das Kuratorium der Volkshochschule wird nicht besetzt.

5.    Die Referatsbezeichnung von Ref. V/BM III lautet Soziales, Integration, Inklusion und Demographischer Wandel.“

 

Die Anträge Ziffern 1 bis 5 sind bereits in der Verwaltungsvorlage berücksichtigt.

Die Ziffer 6 und die weiteren beantragten organisatorischen Veränderungen Ziffern 1 bis 5 werden durch den Stadtrat mit 29 gegen 22 Stimmen beschlossen.

 

„6.   Bei OBM werden so bald wie möglich zwei neue Stellen (EG13/14) als weitere persönliche Mitarbeiter geschaffen.

 

Des Weiteren beantragen wir folgende organisatorische Veränderungen, für die von der Stadtverwaltung schrittweise ausgearbeitete Vorschläge den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

1.    Aus dem Sachgebiet 13-3 werden sämtliche Arbeiten und das Personal mit dem inhaltlichen Bezug Bildung und das Bündnis für Familie Ref. IV in einer geeigneten Struktur zugeordnet. Für die verbleibenden Aufgaben werden Vorschläge zur Ansiedlung unterbreitet.

2.    Beirat Agenda 21, Jugendparlament, Seniorenbeirat, AusländerInnen- und Integrationsbeirat, Kinderbeauftragte, Ehrenamtsbeauftragte, Koordinationsstelle Ehrenamt werden (weiterhin) im Bürgermeisteramt angesiedelt. Die Verwaltung erarbeitet dafür einen geeigneten Organisationsvorschlag (evtl. eigenes Sachgebiet).

3.    Das Kultur- und Freizeitamt (41) wird in ein Freizeitamt und ein Kulturamt geteilt. Das Freizeitamt wird Ref. I/BM II zugeordnet. Das Kulturamt ist mit dem Kulturprojektbüro zusammenzuführen und wird weiterhin Ref. IV zugeordnet.

4.    Der Schulausschuss wird umbenannt in Bildungsausschuss und ist dann zuständig für Schulen, Kindertagesstätten und die Volkshochschule, sowie weitere Aufgaben im Bereich Bildung. Für den Bereich der Erwachsenenbildung soll anstelle des VHS-Kuratoriums ein Forum der verschiedenen Träger eingerichtet werden. Die notwendigen Ergänzungen in der Geschäftsordnung werden von der Verwaltung vorbereitet.

5.    Die Ämterstruktur im Ref. IV wird überprüft mit dem Ziel klare Zuständigkeiten zu schaffen und Synergien zu nutzen.“