Ergebnis/Beschluss:

  1. Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden die in Anlage 2 benannten in der Jugendhilfe erfahrenen Personen sowie deren Vertreter/innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

  1. Auf Vorschlag der Verwaltung des Jugendamts werden die in Anlage 3 benannten sechs Vertreter aus dem Bereich der im Stadtgebiet wirkenden, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Vertreter/innen als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

  1. Die in Anlage 4 benannten Personen sowie deren Vertreter/innen werden

als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestellt.

 

  1. Einem Vertreter des Forums für Behinderte Menschen wird neben den in Anlage 5 genannten weiteren, besonderen Sitzungsteilnehmern ein ständiges Anwesenheits- und Rederecht eingeräumt.

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Hartwig regt an, in naher Zukunft aufzugreifen, dass bei der nächsten Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses, ein weiteres beratendes Mitglied aus der muslimischen Gemeinde und eine Vertretung des Forums für Behinderte Menschen mit ständigen Anwesenheits- und Rederecht aufgenommen wird.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt zu, dass diese Vorschläge bei der nächsten Satzungsänderung behandelt werden.