Zusatz: Tischauflage

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Protokollvermerk:

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Herr berufsm. StR Weber teilt mit, dass der Bebauungsplan für den Ligusterweg keine Höhenbegrenzung für Bäume festsetzt, nachdem im Bereich der Energie diese Siedlung mit Gasversorgung in Verbindung mit Brennwerttechnik als Grundlage gesehen wird und nicht primär die Solareinheiten. Es wurde jedoch berücksichtigt, dass die Bäume möglichst weit von den Einfamilienhäusern gepflanzt werden.

Frau berufsm. StRin Wüstner ergänzt, dass eine schlanke Eschenart vorgesehen ist, die maximal 14 m bis 16 m hoch wird. Die Bäume sind 11 m von den Gebäuden entfernt. Der Kronendurchmesser beträgt 3 m bis 5 m. Die Verwaltung hält diese Bäume aufgrund der geringen Verschattung für geeignet. Im Bebauungsplan 411 wurde deswegen eine Baumhöhenbegrenzung auf max. 6 m festgelegt, weil sich die Bepflanzung in unmittelbarer Gebäudenähe befindet.

Auf Nachfrage von Frau StRin Traub-Eichhorn sagt Frau berufsm. StRin Wüstner zu, nochmals die Art der Bäume zu klären.