Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Das Stadtjugendamt Erlangen betreibt mit dem Stadtjugendamt Fürth ab dem 01.04.2014 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG).

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Abschluss einer kommunale Zweckvereinbarung (Art. 7 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit) mit der Stadt Fürth.

 

Der Stadtrat beschließt den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung (siehe Anlage).