Sitzung: 27.03.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0
Vorlage: 511/065/2014
Ergebnis/Beschluss:
Das Stadtjugendamt Erlangen betreibt mit dem
Stadtjugendamt Fürth ab dem 01.04.2014 eine gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes
(AdVermiG).
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Abschluss einer kommunale Zweckvereinbarung (Art. 7 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit) mit der Stadt Fürth.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung (siehe Anlage).