Sitzung: 03.02.2014 Naturschutzbeirat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Vorlage: 31/255/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die
Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen
- Landschaftsschutzverordnung - Entwurf vom 16.12.2013 (Anlage 1) ist dahingehend
zu ändern, dass das Landschaftsschutzgebiet Regnitztal weitestgehend als
Hundeanleinzone ausgewiesen wird; die Verwaltung wird beauftragt, das in Art.
52 Abs. 5 des Bayer. Naturschutzgesetzes vorgeschriebene förmliche Verfahren
durchzuführen.