Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verordnung über den Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen - Landschaftsschutzverordnung - Entwurf vom 16.12.2013 (Anlage 1) ist dahingehend zu ändern, dass das Landschaftsschutzgebiet Regnitztal weitestgehend als Hundeanleinzone ausgewiesen wird; die Verwaltung wird beauftragt, das in Art. 52 Abs. 5 des Bayer. Naturschutzgesetzes vorgeschriebene förmliche Verfahren durchzuführen.