Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenvereinbarung zum Siemens Campus Erlangen abzuschließen.

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Wirth-Hücking beantragt, den Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung nur als Einbringung zu behandeln und keinen Beschluss zu fassen. Dieser Antrag wird mit 7 gegen 39 Stimmen abgelehnt.

 

Nach einer Einführung in den Tagesordnungspunkt durch den Vorsitzenden OBM Dr. Balleis erläutert Frau berufsm. StRin Wüstner die Rahmenvereinbarung.

 

Die Fragen aus dem Antrag der SPD-Fraktion Nr. 024/2014 werden durch Frau berufsm. StRin Wüstner wie folgt beantwortet:

 

Zu 1) Es handelt sich um einen Städtebaulichen Rahmenvertrag, daher geht es um städtebauliche Fragen und die städtebauliche Entwicklung des Siemens Campus. Diese haben auch das Thema Verlagerung, Abschnitt III/1 (Himbeerpalast und Schuhstraße 60) in den neuen Siemens-Campus zum Inhalt, aber auch die Erwartung der Stadt, dass der Siemens Campus zu einer langfristigen Sicherung des Standort Erlangen führt.

 

Zu 2) Gemäß § 3 Abs. 3 werden die Stadt und Siemens nach Vorliegen des städtebaulichen Wettbewerbs Regelungen bezüglich der Herstellung und der Kostentragung treffen. Der Vertrag verpflichtet daher nicht, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Wenn es zu einem Bebauungsplanverfahren kommt, dann wird auch ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen sein. In diesem Rahmen wird man über die Kostentragung verhandeln.

 

Zu 3) Die Regelung in § 5 beinhaltet nicht eine Anrechnung der Kanalbaubeiträge. Die Kanalbaubeiträge finden vielmehr nur im Rahmen der Angemessenheitsprüfung (d.h. Abwägung der Leistung und Gegenleistung müssen in ausgewogenem Verhältnis stehen) Berücksichtigung. Dies sind Themen der noch abzuschließenden Städtebaulichen Verträge.

 

Zu 4) Aus der Präambel gehen die diesbezüglichen Zielsetzungen der Stadt hervor. Konkrete Festlegungen sind auch hier erst nach Vorliegen des Städtebaulichen Wettbewerbs möglich.

 

Zu 5) Aus der Präambel geht die Zielsetzung einer stadtökologischen Planung hervor. Dies soll im Architektenwettbewerb nach Möglichkeit umgesetzt werden.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig (mit 44 gegen 0 Stimmen) dass der Antrag der SPD-Fraktion damit als bearbeitet gilt.

 

Anschließend werden die Stellungnahmen der Siemens AG/Herrn Dr. Sluitner und der Stadtratsfraktionen und Einzelstadtratsmitglieder vorgetragen.

 

Auf Nachfrage von Herrn StR Dr. Janik, ob durch die Rahmenvereinbarung bereits festgelegt wird, dass die Stadt Erlangen einen Anteil an den Kosten der Erschließungsmaßnahmen tragen wird, antwortet Herr Dr. Sluitner, dass die Formulierung in der Vereinbarung besagt, dass es sein kann, dass die Stadt Kosten trägt. Frau berufsm. StRin Wüstner ergänzt, dass es das gegenseitige Verständnis ist, dass dies noch als offene Regelung in die städtebaulichen Vertragsverhandlungen eingebracht wird. Die Stadt Erlangen und die Siemens AG stimmen überein, dass in der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Erschließungsmaßnahmen keine Kostenbeteiligung durch die Stadt Erlangen festgelegt wird, aber eine solche auch nicht ausgeschlossen wird.

Auf Anregung von Herrn StR Dr. Ruthe soll in der Rahmenvereinbarung im § 4 ÖPNV die Formulierung „Stadtumlandbahn/Campus-Bahn“ verwendet werden.