Sitzung: 09.01.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: II/274/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Haushalt 2014 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2013 – 2016 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.