Ergebnis/Beschluss:

1.      Die Richtlinien der Stadt Erlangen für den Bau und den Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien (Kinderreichenzuschuss) werden dahingehend geändert, dass die Einkommensgrenze nach § 4 der Richtlinien auf die geltende Einkommensgrenze des Bayer. Wohnungsraumförderungsgesetzes angehoben wird.

 

2.      Die Richtlinien werden zusätzlich wie folgt geändert:
Der Zuschuss beträgt einheitlich (unabhängig vom Objekt) 2.600 € je Kind.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Winkler bittet um eine genauere Definition der Einkommensgrenze (netto / brutto / zu versteuerndes Einkommen?). Der Vorsitzende OBM Dr. Balleis sagt eine Klärung und Mitteilung in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu.