Sitzung: 09.01.2014 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0
Vorlage: 232/035/2013/1
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Richtlinien der Stadt Erlangen für den Bau und den Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien (Kinderreichenzuschuss) werden dahingehend geändert, dass die Einkommensgrenze nach § 4 der Richtlinien auf die geltende Einkommensgrenze des Bayer. Wohnungsraumförderungsgesetzes angehoben wird.
2.
Die Richtlinien werden zusätzlich wie folgt
geändert:
Der Zuschuss beträgt einheitlich (unabhängig vom Objekt) 2.600 € je Kind.
Protokollvermerk:
Herr StR Winkler bittet um eine genauere Definition der Einkommensgrenze (netto / brutto / zu versteuerndes Einkommen?). Der Vorsitzende OBM Dr. Balleis sagt eine Klärung und Mitteilung in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu.