Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

 

Die Fragen der Mietergemeinschaft der GBW in Erlangen werden in der Sitzung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Welche Wohnungen stehen z. Zt. zum Verkauf? Wenn das auch wieder geheim ist, fragen wir uns und Sie nach dem Grund dafür. Wer verlangt in diesem Fall die Geheimhaltung?

 

Beantwortung durch Herrn berufsm. StR Weber:

Die Stadt Erlangen wurde aufgefordert zu erklären, dass sie ihr Vorkaufsrecht aus dem Kaufvertrag vom 21.10.2013 ausübt. Das Liegenschaftsamt hat in diesem Zusammenhang auf eine „absolute Verschwiegenheitspflicht“ verwiesen.

Grundsätzlich ergibt sich eine solche Verschwiegenheitspflicht der Stadträte nicht aus der entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Bayer. Landesbank und der GEWOBAU Erlangen, der insbesondere auch die Stadträte der Stadt Erlangen durch einseitige Erklärung beigetreten sind.

Mithin ergibt sich eine solche Verpflichtung allenfalls aus allgemeinen Vorschriften, insbesondere denen zum Datenschutz, den die Stadt Erlangen üblicherweise bei Vorgängen der beschriebenen Art einzuhalten hat. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates Erlangen müssen diese Fragen jedenfalls nichtöffentlich behandelt werden.

 

 

Frage 2:

Was wäre passiert, wenn der gesamte Stadtrat der Geheimhaltungsvereinbarung über den Verkauf der Aktien hinaus nicht zugestimmt hätte? Würden Sie mit Ihrem heutigen Wissen wieder zustimmen?

 

Beantwortung durch Frau berufsm. StRin Wüstner:

Wenn der Stadtrat der Vertraulichkeitserklärung nicht zugestimmt hätte, hätte er keine Chance gehabt sich an dem Verfahren in irgendeiner Form zu beteiligen. Eine Beteiligung im Verfahren war nur durch die Zustimmung zur Vertraulichkeit möglich. Dies war nach Einschätzung der Verwaltung sinnvoll.

 

 

Frage 3:

Was kann Geheimhaltung so lange nach Abschluss einer Rechtshandlung bedeuten?

 

Beantwortung durch Frau berufsm. StRin Wüstner:

Die Vertraulichkeitserklärung ist für die Dauer von zwei Jahren festgelegt. Dies ist bei Vereinbarungen dieser Art nicht unüblich.

 

 

Frage 4:

Hätte der Bayerische Staat/die BLB beim Verkauf des Aktienpaketes nicht unbedingt dem Städtekonsortium den Vorzug geben müssen, welches ein wirtschaftlich vertretbares Angebot gemacht hatte? Verkauf nach Höchstgebot war nach neuesten Aussagen nicht gefordert!

 

Beantwortung durch Frau BMin Dr. Preuß:

Die Frage, ob der Zuschlag nicht dem Städtekonsortium hätte erteilt werden müssen, kann nicht beantwortet werden. Diese Frage betrifft Details des Bieterverfahrens, die der strengen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Äußerungen, die dazu in den Medien gemacht wurden, sind uns bekannt. Eine Bewertung dazu ist uns aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht möglich.

 

Nachrichtliche Ergänzung „Zitat“ aus Presseberichten:

Ein Sprecher des EU-Wettbewerbskommissars Joaquin Almunia hat nach Auskunft des Bayerischen Rundfunks am Montagabend (18.11.2013) in Brüssel einem Pressevertreter des BR mitgeteilt, die Kommission habe eine Veräußerung der GBW-Anteile nicht zur Bedingung gemacht. Vielmehr habe sich die Bayern LB im Sinne einer Konzentration auf das Kerngeschäft selbst dazu verpflichtet, die Wohnungen zu verkaufen.

 

 

Frage 5:

Sehen Sie eine Chance für eine Rückabwicklung?

 

Beantwortung durch Frau BMin Dr. Preuß:

Die Chancen für eine Rückabwicklung hängen von der Rechtmäßigkeit des Verfahrens (Frage 4) ab, so dass auch Frage 5 derzeit nicht beantwortet werden kann.

 

Nachrichtliche Ergänzung „Zitat“ aus Presseberichten:

Der für Wettbewerb zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Joaquin Almunia, hat in einem Schreiben vom 21.6.2013 an den Münchner OB Christian Ude eine „nochmalige Überprüfung“ des Bieterverfahrens zum Verkauf der GBW AG durch die BLB angekündigt. Eine Entscheidung der EU steht aus.

 

 

Frage 6:

Was wird die Stadt unternehmen, um in Härtefällen, die durch den Verkauf der GBW-Wohnungen entstehen, zu helfen?

 

6.1. Herr Dr. Balleis, werden Sie sich bei der Bayerischen Staatsregierung massiv dafür einsetzen, dass ein Härtefonds für diese Fälle eingerichtet wird?

 

Beantwortung durch Herrn OBM Dr. Balleis:

Der Oberbürgermeister wird sich beim Bayerischen Innenminister und der Bayerischen Staatsregierung dafür einsetzen, dass ein Härtefonds eingerichtet wird.

 

 

6.2. Beantragen Sie laufend die Anpassung des Miet-Höchstsatzes für die Gewährung von Wohngeld an die steigenden Mieten?

 

Beantwortung durch Frau BMin Dr. Preuß:

Die Stadtverwaltung hat beim zuständigen Bundesministerium zum wiederholten Male die Anpassung der für Erlangen geltenden Wohngeldtabellen beantragt, da Erlangen sehr ungünstig eingruppiert ist. Eine Antwort aus Berlin steht aus.

 

 

6.3. Wann wird eine Anlaufstelle für Härtefälle im Rathaus eingerichtet?

 

Beantwortung durch Frau BMin Dr. Preuß:

Die Stadtverwaltung berät gerne (am besten nach Terminabsprache) sowohl in der Wohngeldstelle, als auch in den Abteilungen für Grundsicherung und Grundsicherung im Alter. Selbstverständlich können sich besorgte Mieter auch an die Altenbetreuerinnen in den Stadtteilen wenden, die dann an die richtigen Ansprechpartner im Rathaus weiterleiten werden. Bei Bedarf bietet die Abteilung Wohnungswesen auch Beratung in den Stadtteilen an. (Wichtig: Allgemeine Rechtsberatung ist den Mitarbeitern gesetzlich untersagt, Beratung zu gesetzlichen Leistungen wird aber gerne erteilt.)

 

 

Zusatzfrage:

Was werden Sie tun, um eventuellen Interessenten, das Kaufinteresse an unseren Wohnungen zu nehmen? Werden Sie dazu auch Mittel der Stadtplanung einsetzen?

 

Beantwortung durch Herrn berufsm. StR Weber:

Es gäbe die Möglichkeit eines Schutzbereiches durch sog. Milieuschutzsatzungen. Die Erfahrungen anderer Kommunen haben jedoch gezeigt, dass diese Milieuschutzsatzungen nicht sehr tief greifen. Sie wurden deshalb teilweise auch schon wieder aufgehoben. Eine Milieuschutzsatzung kann auch nicht gegen Mieterhöhungen eingesetzt werden. Das Baugesetzbuch dient grundsätzlich der Stadtentwicklung. Es gibt keine Verhinderungsplanung. Dies wäre rechtlich unzulässig.
Herr Küchler/GEWOBAU ergänzt, dass es keine Methoden gibt, um einem Interessenten das Kaufinteresse zu nehmen. Der Abschluss des Koalitionsvertrages könnte die Möglichkeiten für Mieterhöhungen künftig einschränken.

 

Anschließend werden die Stellungnahmen der Fraktionen und der Einzelstadtratsmitglieder vorgetragen.