Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Für den Neubau einer Kindertageseinrichtung durch die Siemens AG, Komotauer Str. werden 24 Kinderkrippen- und 40 Schulkindbetreuungsplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG zugestimmt.

 

3. Die Siemens AG erhält für die Baumaßnahme

- anteilig für 24 betriebliche Kinderkrippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 sowie

- für die Neuschaffung von 40 Schulkindbetreuungsplätzen einen Baukostenzuschuss nach Art 27 BayKiBiG i. V. m. At. 10 FAG.

4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2014.