Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Als Ausnahme von der geltenden Arbeitszeitverordnung im 48-Stunden-Dienst werden im Wege des Angebots von individuellen Vereinbarungen ab 01.01.2014 im Rahmen der opt-out-Regelung zwei zusätzliche Freischichten (acht Freischichten statt bisher sechs Freischichten) gewährt.

Als Ausgleich für die entfallende Arbeitszeit werden im Stellenplan 2014 zwei Stellen (Stellenwert A 8) geschaffen.