Ergebnis/Beschluss:

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

1.    Die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2012 werden anerkannt.

2.    Der Jahresabschluss 2012 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.

3.    Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.

4.    Die Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 von KommunalBIT bestellt. Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 107 Abs. 3 S.2 GO i.V.m. § 53 Abs. 1 HGrG zu erstrecken.