Sitzung: 16.10.2013 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: ZV/036/2013
Ergebnis/Beschluss:
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen
„KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu
folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:
1.
Die Grundsätze zur verursachungsgerechten
Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2012 werden anerkannt.
2.
Der Jahresabschluss 2012 wird wie vorgelegt
festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die
Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.
3.
Der
Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.
4.
Die Wirtschaftsprüfungs– und
Steuerberatungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth wird zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht für
das Geschäftsjahr 2013 von KommunalBIT bestellt. Die Prüfung hat sich auch auf
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
nach § 107 Abs. 3 S.2 GO i.V.m. § 53 Abs. 1 HGrG zu erstrecken.