Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Bebauungspläne Nr. E 261 und 342 der Stadt Erlangen sind für das Grundstück Flst.-Nr. 1164/78 und Teilflächen der Grundstücke Flst-Nrn. 1163/1, 1164/2, 1164/28, 1164/74, 1164/76 und 1164/77 – Gemarkung Eltersdorf – durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.