Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

Die Mitteilung zur Kenntnis wird auf Antrag von Herrn StR Bußmann zum Tagesordnungspunkt erhoben. Er bezweifelt, dass die Erlanger Regelung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes entspricht, nachdem das Ergebnis des Auszahlungsbetrages doch zu einer linearen Ausgestaltung des Fraktionsgeschäftsführungszuschusses führt.

Frau berufsm. StRin Wüstner sagt eine nochmalige Überprüfung unter diesem Gesichtspunkt zu.