Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Stadt Erlangen wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Hallenbad mit Saunabereich im Frankenhof so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich in Erlangen errichtet worden ist.
  2. Das Bürgerbegehren „Erhalt des Hallenbads im Frankenhof“ hat sich damit erledigt.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Dr. Ruthe gibt folgende Anmerkungen zu Protokoll:

1.            Die Sicherheit der Badegäste des Hallenbades muss oberste Priorität haben.

2.            Es sollten alle wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Ziel ist ein Hallenbad-Neubau im Stadtwesten.

3.            Der Fertigstellungstermin für den Neubau eines Hallenbades im Stadtwesten im Jahr 2016 wird für fraglich erachtet.

Frau StRin Grille fragt nach, ob es dem Sinn des Bürgerbegehrens entspricht, wenn aus wirtschaftlichen Gründen nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und ob das Bürgerbegehren dann wieder aufgegriffen werden könnte.

Herr StR Heinze bittet zu Protokoll zu nehmen, dass er den Protokollvermerk von Herrn StR Dr. Ruthe für inhaltlich verfälschend hält.

Frau berufsm. StRin Wüstner weist zur rechtlichen Situation darauf hin, dass der Beschluss gleichermaßen wirkt wie ein erfolgreicher Bürgerentscheid. Eigentümerin des Hallenbades ist die Erlanger Stadtwerke AG. Gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat besteht kein Weisungsrecht des Stadtrates sondern lediglich ein Empfehlungsrecht. Der Aufsichtsrat muss eigenständig entscheiden, ob er den Empfehlungen folgt. Nach Aktienrecht steht das Wohl des Unternehmens im Vordergrund. Dies muss bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. Auch die Haftung und Verantwortung liegen beim Vorstand und beim Aufsichtsrat.