Ergebnis/Beschluss:

 

1. Der Bedarf von 12 neuen Krippenplätzen im Planungsbezirk I, Erlangen-Eltersdorf, wird grundsätzlich anerkannt.

 

2. Dem Antrag auf Förderung der Bau- und Investitionskosten nach der Krippenförderrichtlinie für die Kath. Kindertagesstätte St. Kunigund, Holzschuherring 40, für die Neuschaffung der 12 Krippenplätze wird zugestimmt. Für die Stadt entsteht hierbei kein wirtschaftliches Risiko.

 

3. Überhangkosten werden von der Stadt mit maximal 10 % übernommen und liegen ansonsten in der Finanzverantwortung des Trägers. Eine weitergehende freiwillige Förderung von Seiten der Stadt wird ausgeschlossen. Der Stadt entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

 

4. Falls die Regierung von Mittelfranken der Förderung nicht zustimmt, werden für die Firma Rehau in der neuen Krippe Buckenhofer Weg 12 Plätze zur Verfügung gestellt.

 

 


Protokollvermerk:

 

Grundlage der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist der durch den Jugendhilfeausschuss am 24.07.2013 begutachtete Ersatzantrag von Referat IV.

Weiterhin werden folgende Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt:

  1. Herr StR Jarosch beantragt, die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages zu streichen.
    Der Antrag wird mit 4 gegen 43 Stimmen abgelehnt.
  2. Herr StR Könnecke beantragt, die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages um den Satz „Der Stadt entstehen dadurch keine weiteren Kosten.“ zu ergänzen.
    Der Antrag wird mit 39 gegen 8 Stimmen angenommen.
  3. Herr StR Wening beantragt, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages um den Satz „Für die Stadt entsteht hierbei kein wirtschaftliches Risiko.“ zu ergänzen.
    Der Antrag wird mit 47 gegen 0 Stimmen angenommen.
  4. Herr StR Jarosch beantragt, die Ziffer 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages wie folgt zu modifizieren:
    „Der Antrag auf Förderung der Bau und Investitionskosten nach der Krippenförderrichtlinie für die Katholische Kindertagesstätte St. Kunigund, Holzschuherring 40, für die Neuschaffung der 12 Krippenplätze wird Seitens des Erlanger Stadtrates genehmigt.“
    Der Antrag wird mit 11 gegen 36 Stimmen abgelehnt.