Sitzung: 25.07.2013 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 5
Vorlage: 512/104/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, dem Bau- und Betriebsträger der geplanten Kinderkrippe auf dem
Grundstück Flurnr. 2846 in der Killingerstraße, die nicht projektüblichen
Zusatzkosten für grundstücksbedingt erforderliche Maßnahmen zur Herrichtung des
Grundstücks in Höhe von bis zu 220.000,- € zu ersetzen. Grundlage hierfür ist
eine wirtschaftliche Gesamtplanung des Projektes.
Protokollvermerk:
Herr StR Schulz berichtet von Befürchtungen der Anwohner, dass sich die Grundwasserproblematik durch das Auffüllen des Geländes noch verstärkt.
Frau StRin Grille bittet zu Protokoll zu nehmen, dass sich die Ablehnung der Vorlage nicht gegen die Krippe sondern gegen den Standort aufgrund des Beschaffenheit des Grundstücks richtet.
Herr StR Wening schlägt um Kosten für die Auffüllung des Geländes zu sparen vor, das Grundstück Entsorgungsunternehmen zur Ablagerung von Erdaushub anzubieten.