Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 5

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bau- und Betriebsträger der geplanten Kinderkrippe auf dem Grundstück Flurnr. 2846 in der Killingerstraße, die nicht projektüblichen Zusatzkosten für grundstücksbedingt erforderliche Maßnahmen zur Herrichtung des Grundstücks in Höhe von bis zu 220.000,- € zu ersetzen. Grundlage hierfür ist eine wirtschaftliche Gesamtplanung des Projektes.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Schulz berichtet von Befürchtungen der Anwohner, dass sich die Grundwasserproblematik durch das Auffüllen des Geländes noch verstärkt.

Frau StRin Grille bittet zu Protokoll zu nehmen, dass sich die Ablehnung der Vorlage nicht gegen die Krippe sondern gegen den Standort aufgrund des Beschaffenheit des Grundstücks richtet.

Herr StR Wening schlägt um Kosten für die Auffüllung des Geländes zu sparen vor, das Grundstück Entsorgungsunternehmen zur Ablagerung von Erdaushub anzubieten.