Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bau- und Betriebsträger der geplanten Kinderkrippe auf dem Grundstück Flurnr. 2846 in der Killingerstraße, die nicht projektüblichen Zusatzkosten für grundstücksbedingt erforderliche Maßnahmen zur Herrichtung des Grundstücks in Höhe von bis zu 220.000,- € zu ersetzen. Grundlage hierfür ist eine wirtschaftliche Gesamtplanung des Projektes.