Sitzung: 17.07.2013 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 512/104/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, dem Bau- und Betriebsträger der geplanten Kinderkrippe auf dem
Grundstück Flurnr. 2846 in der Killingerstraße, die nicht projektüblichen
Zusatzkosten für grundstücksbedingt erforderliche Maßnahmen zur Herrichtung des
Grundstücks in Höhe von bis zu 220.000,- € zu ersetzen. Grundlage hierfür ist
eine wirtschaftliche Gesamtplanung des Projektes.