Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen erfolgt ab dem 01.01.2013 nach dem jeweiligen Rahmenvertrag über die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Landes durch Augenoptiker zwischen der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken und dem Freistaat Bayern.