Sitzung: 27.06.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0
Vorlage: EBE-V/022/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die gesplittete Abwassergebühr wird zum 01.01.2015 nach den im Entwurf vom 01.06.2013 des neuen Gebührenteils der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) genannten Kriterien eingeführt.
Protokollvermerk:
Frau StRin Grille beantragt, dass Zisternen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind, durch diese Regelung nicht benachteiligt werden dürfen. Der Antrag wird mit 5 gegen 44 Stimmen abgelehnt.