Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die gesplittete Abwassergebühr wird zum 01.01.2015 nach den im Entwurf vom 01.06.2013 des neuen Gebührenteils der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) genannten Kriterien eingeführt.

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Grille beantragt, dass Zisternen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind, durch diese Regelung nicht benachteiligt werden dürfen. Der Antrag wird mit 5 gegen 44 Stimmen abgelehnt.