Ergebnis/Beschluss:

1.    Eine erneute Überprüfung und Festsetzung der angemessenen Mieten für die Rechtskreise SGB II und SGB XII erfolgt nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels; eine vorzeitige Erhöhung in Anerkennung der Wohngeldobergrenzen plus 10 % erfolgt nicht.

2.    Die bisher bestehenden Regelungen gelten fort.

3.    Der Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 231/2012 vom 12.12.2012 ist damit bearbeitet.

 

 


Protokollvermerk:

Frau berufsm. StRin Wüstner sagt auf Hinweis von Herrn StR Dr. Ruthe zu, das Rechtsamt zu bitten, das Bayerische Landessozialgericht zu einer Grundsatzentscheidung zu bewegen.

Der Antrag der Fraktion der Grünen Liste Nr. 231/2012, gemäß dem Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.11.2012 ab sofort die Mietobergrenzen in Erlangen für EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung auf 110 % der ab dem 01.01.2009 geltenden Mietobergrenzen nach dem Wohngeldgesetz zu erhöhen, wird mit 22 gegen 27 Stimmen abgelehnt.