Zusatz: Tischauflage

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Für das Gebiet zwischen Nördlicher Stadtmauerstraße, Wöhrstraße, Harfenstraße, Vierzigmannstraße, Katholischer Kirchenplatz, Maximiliansplatz, Hindenburgstraße, Bismarckstraße, Schillerstraße, Loewenichstraße, Luitpoldstraße, Bernhard-Plettner-Ring, Südgrenze von Flst. Nr. 1927 –Gem. Erlangen –, Gebbertstraße, Henkestraße, Fahrstraße, Südliche Stadtmauerstraße, Nürnberger Straße, Güterhallenstraße, Bahnlinie Nürnberg-Bamberg, Bahnunterführung Innere Brucker Straße, Friedrich-List-Straße, Münchener Straße einschließlich Flst. Nr. 977 – Gem. Erlangen –, Fuchsengarten und Martinsbühler Straße ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

 

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.