Sitzung: 11.06.2013 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 611/199/2013
Ergebnis/Beschluss:
Für das Gebiet
zwischen Nördlicher Stadtmauerstraße, Wöhrstraße, Harfenstraße, Vierzigmannstraße,
Katholischer Kirchenplatz, Maximiliansplatz, Hindenburgstraße, Bismarckstraße,
Schillerstraße, Loewenichstraße, Luitpoldstraße, Bernhard-Plettner-Ring,
Südgrenze von Flst. Nr. 1927 –Gem. Erlangen –, Gebbertstraße, Henkestraße,
Fahrstraße, Südliche Stadtmauerstraße, Nürnberger Straße, Güterhallenstraße,
Bahnlinie Nürnberg-Bamberg, Bahnunterführung Innere Brucker Straße,
Friedrich-List-Straße, Münchener Straße einschließlich Flst. Nr. 977 – Gem.
Erlangen –, Fuchsengarten und Martinsbühler Straße ist ein einfacher
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.