Sitzung: 11.06.2013 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 611/200/2013
Ergebnis/Beschluss:
Der Bauantrag für die Umnutzung einer Teilfläche eines Gastronomiebetriebs im Erdgeschoss des Gebäudes Innere Brucker Straße 11 (Teilfläche an der Goethestraße) wird gemäß § 15 BauGB um maximal 12 Monate zurückgestellt, da gegenwärtig noch nicht abgesehen werden kann, ob er den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A – Nördliche Altstadt, Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz – entspricht.
Die Entscheidung über weitere Bauvoranfragen oder Bauanträge zu Vergnügungsstätten – insbesondere Wettbüros und Spielhallen - im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A soll ebenfalls gemäß § 15 BauGB um maximal 12 Monate zurückgestellt werden.