Zusatz: Tischauflage

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bauantrag für die Umnutzung einer Teilfläche eines Gastronomiebetriebs im Erdgeschoss des Gebäudes Innere Brucker Straße 11 (Teilfläche an der Goethestraße) wird gemäß § 15 BauGB um maximal 12 Monate zurückgestellt, da gegenwärtig noch nicht abgesehen werden kann, ob er den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A – Nördliche Altstadt, Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz – entspricht.

 

Die Entscheidung über weitere Bauvoranfragen oder Bauanträge zu Vergnügungsstätten – insbesondere Wettbüros und Spielhallen - im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A soll ebenfalls gemäß § 15 BauGB um maximal 12 Monate zurückgestellt werden.