Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

 

„Die Stadt Erlangen macht keine Einwände gegen die Herausnahme der Westumgehung aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Fürth geltend.

 

Es wird jedoch angeregt, darüber hinaus den Anschluss an die BAB A 73 bei der Königsmühle über die Talquerung Hüttendorf ebenfalls aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Eine Teilverwirklichung nur des Hüttendorfer Damms kommt gemäß Schreiben des Staatlichen Bauamts Nürnberg an die Stadt Fürth vom 18.03.2013 nicht in Frage.

 

Da die Talquerung weiter im Regionalplan als Ziel enthalten ist, kann von der Möglichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB Gebrauch gemacht werden, den Streckenabschnitt – analog zur Darstellung im Erlanger Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 – als Fläche ohne derzeitige Nutzungsbestimmung darzustellen. Die Entscheidung über den Streckenabschnitt könnte zu einem späteren Zeitpunkt – unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung und der Realisierungschancen einer Westumgehung – getroffen werden.“