Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf den städtischen Grundstücken Fl.-Nr. 463/21 sowie anteilig auf

463/16 und 459/2 im Buckenhofer Weg eine Bebauung mit Plätzen für eine Kinderkrippe (36 Kinder) in eigener Bauträgerschaft voranzubringen.

 

Verpflichtungen hieraus dürfen nur unter dem Vorbehalt des genehmigten Haushaltsplans 2013 eingegangen werden. 

 

Evtl. zusätzlich notwendige Finanzmittel für das Finanzplanjahr 2014 sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.