Sitzung: 15.05.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 512/093/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf den städtischen Grundstücken Fl.-Nr. 463/21 sowie anteilig auf
463/16 und 459/2 im Buckenhofer Weg eine Bebauung mit Plätzen für eine Kinderkrippe (36 Kinder) in eigener Bauträgerschaft voranzubringen.
Verpflichtungen
hieraus dürfen nur unter dem Vorbehalt des genehmigten Haushaltsplans 2013
eingegangen werden.
Evtl. zusätzlich
notwendige Finanzmittel für das Finanzplanjahr 2014 sind bei Referat II zum
Haushalt anzumelden.