Sitzung: 14.05.2013 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 66/213/2013
Ergebnis/Beschluss:
Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.
A)
Ortsstraßen;
Widmungen
Erlangen – Alterlangen
1. Helmut-Lederer-Straße,
von der Damaschkestraße bis zur Damaschkestraße (Ringstraße)
Länge 194 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau. Widmungsbeschränkung: Der Platz auf der Südseite wird
als Fußgängerbereich ausgewiesen - die übrige Straße als verkehrsberuhigter
Bereich.
Erlangen – Büchenbach
1. Malvenweg,
vom Ligusterweg bis zur Mönaustraße
Länge 240 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
2. Ligusterweg,
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 234 m / Anlagen A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
3. Rapunzelweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
4. Holunderweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
5. Ritterspornweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 145 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
6. Flachsweg, einschl. der Stichwege zu den
Häusern 5, 7 (16 m) und 9, 11 (32 m)
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 121 m / Anlagen A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
Erlangen – Burgberg
1. Stichstraße
zur Burgbergstraße,
von der Burgbergstraße bis zur nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8
Länge 85 m / Anlagen A.8
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit dem Fußweg zum Pfaffweg.
Erlangen -
Röthelheimpark
1.
Marie-Curie-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zum Ende des Neubaus bei Ostgrenze Fl.Nr.
1945/605
Länge 316 m / Anlagen A.9.1 und 9.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
1.
Einziehungen
Erlangen – Büchenbach
1. Alte Mönaustraße,
von der Keuperstraße bis zur nordwestlichen Flurstücksgrenze Fl.Nr. 609/3
Länge 472 m / Anlagen A.10.1 und 10.2
Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung aufgrund Umbau und Erweiterung Rudeltplatz. Ein Teil der Alten Mönaustraße,
zwischen Rudeltplatz und Keuperstraße, wird der Mönaustraße (Bestand) zugeschrieben.
B)
Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Erlangen -
Büchenbach
1.
Rudeltplatz,
Erweiterung und Änderung des ehemaligen „Marktplatz Mönaustraße“,
von Alte Mönaustraße bis zur Mönaustraße
Länge 154 m / Anlagen B.1.1 und 1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Umbau und Erweiterung des Marktplatzes.
Erlangen -
Burgberg
1.
Verbindungsweg
zwischen Burgbergstraße und Pfaffweg (Gehweg),
von der nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8 bis zum Pfaffweg
Länge 132 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit Fußweg zum Pfaffweg.
Erlangen - Bruck
2.
1. Geh-
und Radweg von der Bunsenstraße parallel zur Henri-Dunant-Straße,
von der Bunsenstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 526/2
Länge 792 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund der gegebenen Verkehrsbedeutung und zur Regelung der
Unterhaltspflicht.
Erlangen -
Röthelheimpark
3.
1. Geh-
und Radweg zwischen der Marie-Curie-Straße und der Helene-Richter-Straße,
von der Marie-Curie-Straße bis zur Helene-Richter-Straße,
Länge 170 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
Erlangen -
Dechsendorf
4.
1. Simon-Rabl-Weg
(Geh- und Radweg),,
von der Weisendorfer Straße bis zur Gemarkungsgren7ze Dechsendorf / Heßdorf
(ca. 135 m südlich der Weisendorfer Straße),
Länge 135 m / Anlage B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
C)
Eigentümerwege;
Widmungen
Erlangen-Innenstadt
1.
Eigentümerweg
zwischen der Henkestraße und der Hofmannstraße,
von der Henkestraße bis zur Hofmannstraße
Länge 81 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges.
2.
Eigentümerweg
zwischen der Henkestraße und dem beschränkt öffentlichen Weg Zug-Nr. 210 zur
Raumerstraße (im Bereich der ehemaligen Lauk’schen Gärtnerei).
Länge 39 m / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.