Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)    Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Alterlangen

1.    Helmut-Lederer-Straße,
von der Damaschkestraße bis zur Damaschkestraße (Ringstraße)
Länge 194 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau. Widmungsbeschränkung: Der Platz auf der Südseite wird als Fußgängerbereich ausgewiesen - die übrige Straße als verkehrsberuhigter Bereich.

Erlangen – Büchenbach

1.    Malvenweg,
vom Ligusterweg bis zur Mönaustraße
Länge 240 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

2.    Ligusterweg,
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 234 m / Anlagen A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

3.    Rapunzelweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

4.    Holunderweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

5.    Ritterspornweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 145 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

6.    Flachsweg, einschl. der Stichwege zu den Häusern 5, 7 (16 m) und 9, 11 (32 m)
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 121 m / Anlagen A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

Erlangen – Burgberg

1.    Stichstraße zur Burgbergstraße,
von der Burgbergstraße bis zur nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8
Länge 85 m / Anlagen A.8
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit dem Fußweg zum Pfaffweg.

Erlangen - Röthelheimpark

1.    Marie-Curie-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zum Ende des Neubaus bei Ostgrenze Fl.Nr. 1945/605
Länge 316 m / Anlagen A.9.1 und 9.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

1.                      

Einziehungen

Erlangen – Büchenbach

1.    Alte Mönaustraße,
von der Keuperstraße bis zur nordwestlichen Flurstücksgrenze Fl.Nr. 609/3
Länge 472 m / Anlagen A.10.1 und 10.2
Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung aufgrund Umbau und Erweiterung Rudeltplatz. Ein Teil der Alten Mönaustraße, zwischen Rudeltplatz und Keuperstraße, wird der Mönaustraße (Bestand) zugeschrieben.

 

B)    Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Büchenbach

1.    Rudeltplatz, Erweiterung und Änderung des ehemaligen „Marktplatz Mönaustraße“,
von Alte Mönaustraße bis zur Mönaustraße
Länge 154 m / Anlagen B.1.1 und 1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Umbau und Erweiterung des Marktplatzes.


Erlangen - Burgberg

1.    Verbindungsweg zwischen Burgbergstraße und Pfaffweg (Gehweg),
von der nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8 bis zum Pfaffweg
Länge 132 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit Fußweg zum Pfaffweg.

Erlangen - Bruck

2.                   1.  Geh- und Radweg von der Bunsenstraße parallel zur Henri-Dunant-Straße,
von der Bunsenstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 526/2
Länge 792 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund der gegebenen Verkehrsbedeutung und zur Regelung der Unterhaltspflicht.

Erlangen - Röthelheimpark

3.                   1.  Geh- und Radweg zwischen der Marie-Curie-Straße und der Helene-Richter-Straße,
von der Marie-Curie-Straße bis zur Helene-Richter-Straße,
Länge 170 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

Erlangen - Dechsendorf

4.                   1.  Simon-Rabl-Weg (Geh- und Radweg),,
von der Weisendorfer Straße bis zur Gemarkungsgren7ze Dechsendorf / Heßdorf (ca. 135 m südlich der Weisendorfer Straße),
Länge 135 m / Anlage B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

 

C)    Eigentümerwege;

Widmungen

 

Erlangen-Innenstadt

1.    Eigentümerweg zwischen der Henkestraße und der Hofmannstraße,
von der Henkestraße bis zur Hofmannstraße
Länge 81 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges.

2.    Eigentümerweg zwischen der Henkestraße und dem beschränkt öffentlichen Weg Zug-Nr. 210 zur Raumerstraße (im Bereich der ehemaligen Lauk’schen Gärtnerei).
Länge 39 m / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.